Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten liegen vor, wenn Schülerinnen und Schüler besondere Schwierigkeiten beim Erlernen und beim Gebrauch der Schriftsprache und/oder beim Lesen haben, die nicht durch sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten „Lernen“ oder „Geistige Entwicklung“, fehlenden Unterricht oder mangelnde Sprachkenntnisse verursacht sind.[1]
Bei Auffälligkeiten im Bereich Lesen und/oder Rechtschreibung erfolgt eine Überprüfung des Kindes durch einen standardisierten Test.
Die Durchführung und Auswertung erfolgt durch die jeweilige Deutsch-Lehrkraft.
Bei auffälligen Ergebnissen wird die LRS-Beauftragte informiert. Die Ergebnisse werden detailliert analysiert, um mögliche Fördermaßnahmen abzuleiten und in einem individuellen Förderplan festzuhalten.
Die Eltern werden in jedem Fall über die Testergebnisse durch die Deutsch-Lehrkraft informiert.
Wenn ein Schüler bzw. eine Schülerin ein deutlich unterdurchschnittliches Ergebnis erzielt, wird gemeinsam mit den Lehrkräften der Klasse geprüft, ob ein Nachteilsausgleich sinnvoll ist.
Ein Antrag auf Notenschutz kann nur durch die Eltern gestellt werden. Diese Maßnahme muss pädagogisch gut durchdacht und begründet werden.
Bei stark ausgeprägten Rechtschreibschwierigkeiten wird eine Lerntherapie empfohlen, um gezielt und individuell auf die Bedürfnisse des Kindes einzugehen. Diese Therapie verfolgt das Ziel, die grundlegenden Kompetenzen im Bereich der Rechtschreibung zu stärken und Strategien zu entwickeln, um die Schwierigkeiten nachhaltig zu überwinden. Ziel der Lerntherapie ist es, das Kind nicht nur in der Rechtschreibung zu fördern, sondern auch sein Selbstvertrauen und seine Motivation zu stärken, damit es zu einer positiven Einstellung zum Lernen zurückfindet.
Die Lerntherapie wird bei Jugendamt beantragt.
Sophie Maibaum, LRS-Beauftragte
[1] vgl. https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/foerderung/lernschwierigkeiten/lese-und-rechtschreibschwierigkeiten/ (letzter Abruf am 03.10.23).